Nationales Recht gegen globale Rechtlosigkeit: Die Macht der Anwälte

Adam Smith (1723–1790) ging sei­ner­zeit davon aus, daß es sinn­voll ist, „sein Kapi­tal mög­lichst in sei­ner Nähe zu beschäf­ti­gen und infol­ge­des­sen es soweit wie mög­lich mög­lich zur För­de­rung hei­mi­scher Erwerbs­tä­tig­keit zu ver­wen­den“. Smith begrün­de­te die­se Ver­mu­tung mit der bes­se­ren Kennt­nis der cha­rak­ter­li­chen Vor­zü­ge sei­ner Lands­leu­te und der bes­se­ren Kennt­nis der eige­nen Rechtsordnung.