Verein Journalismus und Wissenschaft

Strafzinsen im Vogtland?

Ja, was denn nun? Seit dem 1. Febru­ar 2020 ver­lang­te die Spar­kas­se im Vogt­land Straf­zin­sen in Höhe von 0,7 Pro­zent von all jenen, die auf ihrem Giro­kon­to mehr als 5.000 Euro lie­gen hatten.

Hef­tig kri­ti­siert wur­de das heu­te von der AfD. Der par­la­men­ta­ri­sche Geschäfts­füh­rer der säch­si­schen Frak­ti­on, Jan Zwerg, rech­ne­te vor:

Wer Anfang der 90er-Jah­re monat­lich kon­ti­nu­ier­lich 200 Euro zur Sei­te legen konn­te, hat­te 30 Jah­re spä­ter einen Zins­er­trag von über 40.000 Euro. Die Kun­den der Spar­kas­se Vogt­land wür­den nach aktu­el­lem Stand hin­ge­gen über 7.000 Euro an Straf­zin­sen für die­se 200 Euro bezah­len müs­sen, sofern die­se auf ihrem Giro­kon­to lie­gen, um ein finan­zi­el­les Puf­fer für grö­ße­re Anschaf­fun­gen zu haben.

Zwerg schluß­fol­gert: »Über Straf­zin­sen und hor­ren­de Bank­ge­büh­ren wer­den die säch­si­schen Bür­ger schlei­chend enteignet.«

Anschei­nend hat man das auch bei der Spar­kas­se im Vogt­land kapiert. Denn der BILD-Zei­tung teil­te sie mit: »Davon neh­men wir mit sofor­ti­ger Wir­kung Abstand.«

Übri­gens: Das säch­si­sche Finanz­mi­nis­te­ri­um sei über die Straf­zin­sen nicht infor­miert wor­den, obwohl es die Spar­kas­sen zu beauf­sich­ti­gen hat.

(Bild: Pix­a­bay)

Aktuelle Beiträge